Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Versicherungsanbieter nach der Erstattung für eine 24-Stunden-Langzeitüberwachung zu erkundigen. Der Versicherungsschutz kann je nach Versicherer und spezifischer Geschäftsbestimmungen abweichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrem Versicherungsanbieter nach der Erstattung für eine 24-Stunden-Langzeitüberwachung zu erkundigen. Der Versicherungsschutz kann je nach Versicherer und spezifischer Geschäftsbestimmungen abweichen.